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   BGH, 27.11.2018 - 2 StR 254/18   

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https://dejure.org/2018,48670
BGH, 27.11.2018 - 2 StR 254/18 (https://dejure.org/2018,48670)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 2 StR 254/18 (https://dejure.org/2018,48670)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 2 StR 254/18 (https://dejure.org/2018,48670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubs in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und mit gefährlicher Körperverletzung; Erzwungene Preisgabe des Versteckes einer noch wegzunehmenden Beute

  • rewis.io

    Schuldspruch bei einer gewaltsam erzwungenen Preisgabe eines Verstecks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249
    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubs in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und mit gefährlicher Körperverletzung; Erzwungene Preisgabe des Versteckes einer noch wegzunehmenden Beute

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 366/05

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (Wegnahme und Weggabe:

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 2 StR 254/18
    a) Bei der erzwungenen Preisgabe des Versteckes einer noch wegzunehmenden Beute handelt es sich um einen (versuchten) Raub (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38; Schönke/ Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 249 Rn. 2; MüKo/Sander, StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 34).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 2 StR 254/18
    c) Zwischen dem versuchten schweren Raub, dem erpresserischen Menschenraub und der gefährlichen Körperverletzung besteht Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166; Schönke/Schröder/Eisele, aaO, § 239a Rn. 44).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11

    Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 2 StR 254/18
    Ungeachtet dessen sind bei allen Tätern die Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen mittäterschaftlich begangenen erpresserischen Menschenraubs gemäß § 239a Abs. 1, 2. Alt. StGB erfüllt, da eine geschaffene stabile Bemächtigungslage zu einem versuchten Raub ausgenutzt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Bei der erzwungenen Preisgabe des Verstecks einer noch wegzunehmenden Beute oder einer Zugangsmöglichkeit zu dieser handelt es sich daher um einen (versuchten) Raub, sofern zwischen der Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt und der (beabsichtigen) Wegnahme ein hinreichender örtlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 254/18, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Wegnahme 4 Rn. 6; Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38; MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 249 Rn. 27, 34).

    Der erforderliche räumlich-zeitliche Zusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der beabsichtigten Wegnahme ist gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 2 StR 254/18, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Wegnahme 4 Rn. 6; vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).

    ee) Zwischen dem erpresserischen Menschenraub, dem versuchten besonders schweren Raub, der versuchten schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 2 StR 254/18, NStZ 2019, 411 Rn. 8; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80; vom 12. August 1992 - 3 StR 358/92, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 239a Rn. 44; MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 255 Rn. 12).

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